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 Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008

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BeitragThema: Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitimeDo 10 Apr 2008, 18:20

Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Streck10

Mai

Do, 08.05.2008 17 - 20 Uhr
Do, 15.05.2008 17 - 20 Uhr
Do, 29.05.2008 17 - 20 Uhr



Juni

Do, 19.06.2008 17 - 20 Uhr
Do, 26.06.2008 17 - 20 Uhr




Juli


Do, 24.07.2008 17 - 20 Uhr
Do, 31.07.2008 17 - 20 Uhr




August

Do, 21.08.2008 17 - 20 Uhr
Do, 28.08.2008 17 - 20 Uhr



September

Do, 11.09.2008 17 - 20 Uhr
Do, 18.09.2008 17 - 20 Uhr
Do, 25.09.2008 17 - 20 Uhr
Do, 02.10.2008 17 - 20 Uhr




Oktober

Do, 09.10.2008 17 - 20 Uhr
Do, 16.10.2008 17 - 20 Uhr
Do, 30.10.2008 17 - 20 Uhr


Zuletzt von Admin am Do 10 Apr 2008, 18:30 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Bedingungen   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitimeDo 10 Apr 2008, 18:24

BEDINGUNGEN TOURISTENFAHRTEN
HOCKENHEIMRING BADEN-WÜRTTEMBERG

1. Das Betreten und Befahren der gesamten Anlagen des Hockenheimring Baden-Württemberg erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hockenheim-Ring GmbH haftet nur für Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit des Aufsichtspersonals.

2. Das Befahren des Hockenheimring Baden-Württemberg ist nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Ein unerlaubtes Betreten und Befahren der Rennstrecke wird strafrechtlich verfolgt.

3. Auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Nicht nach der Straßenverkehrsordnung zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg nicht in Betrieb genommen werden. Fahrzeuge mit „roten Kennzeichen“ sind nur erlaubt, wenn diese nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen sind. Die Hockenheim-Ring GmbH behält sich das Recht vor, auch Fahrzeuge, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen sind, aufgrund zu starken Lärms von Grenzwert max. 90 dB (A.) von den Touristenfahrten auszuschließen.

4. Die Zu- und Abfahrt auf das Gelände des Hockenheimring Baden-Württemberg ist nur an der Einfahrt Fahrerlager (Einfahrt Continental-Brücke) gestattet. Es dürfen keine Fahrzeuge auf Anhängern auf das Gelände einfahren.

5. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.

6. Auf der Rennstrecke darf nur in Uhrzeigerrichtung gefahren werden. Dabei gilt: rechts fahren, links überholen. Halten, Wenden und/oder Rückwärtsfahren ist auf der Rennstrecke nicht gestattet. Motorradfahrer müssen komplette Schutzkleidung tragen und in den Fahrzeugen besteht Gurtpflicht, auch hinten.

7. Nicht mehr betriebsfähige Fahrzeuge müssen in Fahrtrichtung abgeschleppt werden. Hierfür hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.

8. Die Touristenfahrten dürfen nicht zu Test-, Trainings- und Wettfahrten genutzt werden.

9. Absperrungen sind zu beachten und dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.

10. Termine für die Touristenfahrten sind auf der Homepage www.hockenheimring.de ersichtlich. Eine Änderung der Termine und Öffnungszeiten, z.B. aufgrund von Witterung, Veranstaltungen, Durchführung von Arbeiten etc., ist der Hockenheim-Ring GmbH vorbehalten.

11. Selbst verursachte Beschädigungen an den Anlagen des Hockenheimring Baden-Württemberg sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. Der Verursacher wird schadenersatzpflichtig. Bei sämtlichen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden.

12. Die Hockenheim-Ring GmbH hat auf Schadensregulierungen keinen Einfluss und scheidet hierfür von vornherein aus.

13. Der Hockenheimring Baden-Württemberg betreibt in allen Unternehmensbereichen aktiven Umweltschutz. Aufgrund dessen sind sämtliche umweltrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Darüber hinaus ist unnötiger Lärm, wie z.B. das Laufen lassen von Motoren, zu vermeiden. Altöl und sonstiger Abfall darf nur in die vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Die Beseitigung von Altöl und Sondermüll erfolgt auf Kosten des Verursachers.

14. Jede gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Anlagen des Hockenheimring Baden-Württemberg bedarf einer Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH und kann bei Zuwiderhandlung rechtliche Folgen nach sich ziehen.

15. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte zu den Touristenfahrten wird der Hockenheim-Ring GmbH die unwiderrufliche Genehmigung erteilt Bildaufnahmen zu machen und für Ihre Zwecke zu verwenden.

16. Für alle nicht im Rahmen dieser Bedingungen besonders aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



Hockenheim-Ring GmbH Am Motodrom 68766 Hockenheim
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BeitragThema: Preise   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitimeDo 10 Apr 2008, 18:25

Preise:

Eintritt ins Motodrom pro Person: 3 EURO
Gebühr für 15 Minuten Fahrt pro Fahrzeug: 12 EURO
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BeitragThema: Re: Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitimeDi 06 Mai 2008, 21:20

Das kostet aber normal nur 3 Euro pro Fahrzeug , war zumindest die letzten Jahre so....
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BeitragThema: Re: Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitimeMi 07 Mai 2008, 08:10

Der Ghostbauch vom Achter schrieb:
Das kostet aber normal nur 3 Euro pro Fahrzeug , war zumindest die letzten Jahre so....

Hast recht die 3 euro sind pro Fahrzeug,

Das wird auch in diesem jahr so bleiben denke ich
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BeitragThema: Re: Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008   Hockenheimer Ring Touristenfahrten 2008 Icon_minitime

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